Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen gemäß Artikel 250 BGB
Als Reiseveranstalter informieren wir euch über alle Belange, die vor der Abreise wichtig für euch sein könnten. Sei es Einreise- oder Impfbestimmungen, Zahlungsmodalitäten sowie detaillierte Informationen zum Leistungsträger u.a.
Vorvertragliche Unterrichtungen
Vorvertragliche Unterrichtungen
Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 sowie Artikel 250 EGBGB kommen wir unseren Informationspflichten nach.
§3 Abs. 1 lit. h bis j
Die Kurse werden für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht. Die Gruppengröße schwankt je nach Nachfrage für gewöhnlich zwischen 4 und 12 Schülern. Der Unterricht erfolgt für gewöhnlich auf Englisch. Die Kurse sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet.
§3 Abs. 4
Zahlungsmodalitäten: Die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist sofort fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen, zzgl. eventueller sofort zahlbarer Leistungen, wie Versicherungen, Bearbeitungsgebühren oder Haltestellen- und Flughafenzuschlägen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen. Bei Buchungen unter 4 Wochen vor Abreise ist der gesamte Betrag sofort fällig und ein Sreenshot der Überweisung per Mail an uns zu richten um Mahngebühren zu vermeiden.
Hypovereinsbank Rosenheim
IBAN: DE32711200770023563134
BIC/SWIFT: HYVEDEMM448
§3 Abs. 5
Für die Durchführung der Pauschalreise ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt.
§3 Abs. 6
Einreisebestimmungen Spanien
Einreisebestimmungen Spanien
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1. Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass/Personalausweis (gültig für den Zeitraum des Aufenthalts)
A: Reisepass/Personalausweis/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (gültig für den Zeitraum des Aufenthalts)
CH: Reisepass/Identitätskarte (gültig für den Zeitraum des Aufenthalts)
Visa erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Weiterreiseticket erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Pflichtimpfungen erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Aber, für die Einreise nach Madeira oder auf die Azoren wird von allen Reisenden, eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber verlangt, die sich innerhalb von sechs Tagen vor Einreise in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten aufgehalten haben und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Madeira oder auf den Azoren den Transitraum nicht verlassen und nicht länger als vier Tage bleiben.
2. Alleinreisende Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige, die mit einem Personalausweis / Identitätskarte einreisen, müssen eine beglaubigte Reiserlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten (möglichst mit spanischer Übersetzung) mit sich führen.