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Sek
Gültig für Reisezeitraum wie im Special angegeben.

Allgemeine Reisebedingungen Puresurfcamps GmbH

im Folgenden: PureSC. Gültig für Verträge, die ab 1.7.2018 abgeschlossen werden(alle Paragrafenangaben beziehen sich auf § § 651 a ff. BGB in der seit dem 1.7.2018 in Kraft getretenen Gesetzesfassung)

Vorab: Erfasste Daten des Kunden werden ausschließlich zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet. Will der Kunde keine Werbung von uns erhalten, kann der der Datenverwendung insoweit widersprochen werden, kurze Mitteilung an die am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Website unter "Datenschutz".

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffern 6 und 7 dieser Bedingungen.

Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Unabhängig davon ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur online-Streitbeilegung anzugeben: https://webgate.ec.europa.eu/odr/

1. Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss

1.1 Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen der PureSC beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen. Die Teilnahme an den von PureSC angebotenen Sportkursen und -programmen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher empfohlen, sich vor Reiseanmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Während der Sportkurse und -programme ist den Sportlehrern und Betreuern Folge zu leisten. Der Reisende ist verpflichtet, die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.

1.2 Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessensbekundungen beider Seiten stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar. Die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen können also wechseln.

1.3 Ein Angebot ist verbindlich, kann jedoch befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. PureSC erstellt bei Vertragsabschluss ein verbindliches Angebot oder eine Buchungsbestätigung in Textform, die die wesentlichen Inhalte des Vertrages wiedergibt.

1.4 Ändernde oder ergänzende Abreden zu von PureSC ausgeschriebenen Leistungen oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der PureSC, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) und vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

2. Vermittlung eines Vertrages durch PureSC / Zustandekommen des vermittelten Vertrags

2.1 Vermittelt die PureSC ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter (z.B. Flüge, Mietwagen etc.), schuldet PureSC dem Kunden vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB). Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese als Vertragsbestandteil einbezogen werden.

2.2 Die Haftung von PureSC für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von PureSC herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x, des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

3. Leistungen

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung der PureSC, vgl. Ziffer 1.3, die im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden auf die zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Eventuelle besondere Vereinbarungen (vgl. Ziffer 1.4) gelten vorrangig.

3.2 Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet, pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück. Die maximale Gepäckmaße sind 80 x 40 x 40 cm. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden.

3.3 Die Durchführung vor Ort angebotener Ausflüge erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der jeweils für den Ausflug festgelegten Mindestteilnehmerzahl.

3.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die nicht von PureSC zu vertreten sind, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Soweit diese Leistungen nicht völlig unerheblich sind, wird sich PureSC bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen.

4. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung

4.1 Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur ab Erhalt des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten, diesen erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, wird um Information gebeten.

4.2 Mit Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.

4.3 Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

5. Preisänderungen

5.1 PureSC ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Änderung für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger b) einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises und Berechnung des neuen Reisepreises analog dem folgenden Abs. 2 verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben in Satz zwei aufgeführten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für PureSC führt. Soweit PureSC dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden, sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.

5.2 Der Reisepreis wird maximal um den Betrag erhöht, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist - entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrundegelegt.

5.3 PureSC muss dem Kunden eine Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn mitteilen.

5.4 Bis zu 8 % ist eine Preiserhöhung einseitig wirksam. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so kann PureSC den Kunden spätestens am 20. Tag vor Reiseantritt auffordern, innerhalb angemessener Frist die angebotene Preiserhöhung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher Annahme oder ergebnislosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählt der Kunde stattdessen den Rücktritt, so erhält er den Reisepreis unverzüglich zurück, Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr. 3 BGB).

6. Rücktritt des Kunden / Umbuchung/Ersatzteilnehmer

6.1 Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht unter den Voraussetzungen der Ziffer 5 Abs. 4 (Preiserhöhung über 8 %) oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung oder im Fall des § 651 h Abs. 3 BGB (erhebliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung von Personen an den Bestimmungsort durch unvermeidbare außergewöhnliche Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe).

6.2 Ansonsten ist der Rücktritt des Kunden (Storno) vor Reiseantritt jederzeit möglich, PureSC hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf angemessene Entschädigung. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen:

Reisen ohne enthaltene Busfahrt, Zugfahrt oder Flug zum bzw. vom Reisezielort:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 29.–21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- ab 20.–14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
- ab 13.–7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- ab 6.–1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltener Busfahrt zum bzw. vom Reisezielort:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 29.–21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- ab 20.–14. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
- ab 13. –7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- ab 6.–1. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltener Zugfahrt zum bzw. vom Reisezielort:
- bis 21 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 20. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Reisen mit enthaltenem Flug zum bzw. vom Reisezielort:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 29 - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- ab 14 - 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
- ab 7. Tag bis einschließlich des Tages vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

Stichtag für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Sonderangebote/Specials sowie einzelne Reisebausteine können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot ausdrücklich hingewiesen wird. PureSC ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6.3 In allen Fällen des Rücktritts verliert PureSC den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten

6.4 Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ansonsten sind Umbuchungen grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 2 genannten Konditionen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen kann ggf. eine einmalige Umbuchung gegen eine geringe Umbuchungsgebühr vereinbart werden, bei Reisen mit enthaltener Fluganreise ist dies aber ab dem 30. Tag vor Reiseantritt, bei Reisen mit enthaltener Zuganreise ab dem 20. Tag vor Reiseantritt, bei Reisen mit enthaltener Busanreise ab dem 15. Tag vor Reiseantritt nicht mehr möglich.

6.5 Innerhalb einer angemessenen Frist (eine Erklärung, die PureSC spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist stets rechtzeitig) kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. PureSC kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen PureSC als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

7. Einseitige Vertragsbeendigung durch PureSC/Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

7.1 Ist PureSC aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vergleiche Ziffer 6.1) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann PureSC unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.

7.2 Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann PureSC spätestens am 29. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten.

7.3 In den vorgenannten Fällen verliert PureSC den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

8. Reiseausschluss aus verhaltensbedingten Gründen

PureSC kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für PureSC aus Gründen aus der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung der PureSC ist zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.

9. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung der PureSC ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist auch beauftragt, den nach § 651 q BGB geschuldeten Beistand zu leisten, falls der Reisende während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie ist bevollmächtigt, nach Ziffer 8 erforderliche Erklärungen für PureSC abzugeben. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen die PureSC anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

10. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

10.1 Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so soll der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen (vgl. hierzu Ziffer 10.3) und kann Abhilfe verlangen. PureSC kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Leistet PureSC nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn PureSC Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

10.4 Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.

11. Haftungsbeschränkungen für PureSC als Reiseveranstalter

11.1 Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft durch PureSC oder seine Leistungsträger herbeigeführt wurde.

11.2 Die Haftung der PureSC gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt.

12. Beschädigung und Verlust von Reisegepäck
Bei Reisegepäck müssen Verlust oder Beschädigung unverzüglich auch dem Busunternehmen angezeigt werden, daneben ist zusätzlich eine Mängelanzeige nach Ziffer 10.3 vorzunehmen, um eventuelle Ansprüche zu erhalten.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1 Die Information über solche Bestimmungen durch PureSC bei Buchung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine besonderen Angaben gemacht werden, gehen wir davon aus, dass der Kunde die Staatsbürgerschaft des Landes hat, das der angegebenen Rechnungsadresse entspricht. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) bitten wir um Information.

13.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Die PureSC wird sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

13.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

14. Versicherungen
PureSC empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten von Betreuung und eventueller Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der URV – Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, 80530 München

15. Verjährung
Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

16. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung
Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung der PureSC vorbehalten.

17. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 a ff BGB (soweit PureSC als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Puresurfcamps GmbH (auch verantwortlich im Sinne der DSGVO)
Geschäftsführer Stefan Brill & Christian Ehmann
Geretsrieder Str. 10 A 81379 München
Tel.: +49 (0) 89 599 88 365
E-Mail: service@puresurfcamps.com
Datenschutzbeauftragter: datenschutz@puresurfcamps.com
www.puresurfcamps.com

Handelsregister München:
UStID: DE 281397497

Vermittlungs ARB Puresurfcamps

Vermittlerbedingungen der Puresurfcamps GmbH

Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Puresurfcamps GmbH und dem Kunden, wenn und soweit ausdrücklich in fremden Namen Reisen oder touristische Einzelleistungen vermittelt werden.

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen.

1. Vermittlung eines Vertrages durch die Puresurfcamps GmbH / Zustandekommen des vermittelten Vertrags
1.1 Vermittelt die Puresurfcamps GmbH ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme (z.B. eines Partners) oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter (wie z.B. Flüge, Mietwagen etc.), schuldet die Puresurfcamps GmbH dem Kunden nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB).
Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners / Veranstalters und /oder einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

1.2 Die Haftung der Puresurfcamps GmbH aus einem Vermittlungsvertrag wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistungen beschränkt. Wird durch die Puresurfcamps GmbH ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haftet die Puresurfcamps GmbH jedoch selbstverständlich unbeschränkt.

2. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen
2.1 Mit Akzeptanz der ARB wird auch unsere Datenschutzerklärung akzeptiert. Seit dem 25. Mai 2018 (Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung DSGVO) bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 der DSGVO, den Namen der Geschäftsführer (verantwortlich gemäß DSGVO) finden Sie am Ende dieser Reisebedingungen.

2.2 Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.

2.3 Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

2.4 Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Black-List) finden Sie über die Internetseite ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

3. Beschädigung und Verlust von Reisegepäck
Bei Reisegepäck müssen Verlust oder Beschädigung unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in diesen Bedingungen erwähnten) enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei der Flugbeförderung z. B. als „Los Report“ bezeichnet). Dem Kunden wird empfohlen, auf den Erhalt eines solchen Dokuments zu achten und es sorgfältig aufzubewahren.

4. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
4.1 Die Information über solche Bestimmungen durch die Puresurfcamps GmbH als Vermittler bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger des EU-Staats, indem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.

4.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Die Puresurfcamps GmbH wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

4.3 Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

4.4 Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Kunde deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass die Puresurfcamps GmbH seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten nicht durch die Puresurfcamps GmbH zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

5. Versicherungen
Die Puresurfcamps GmbH als Vermittler empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der URV – Union Reiseversicherung Aktiengesellschaft, Maximilianstr. 53, 80530 München
 
Puresurfcamps GmbH
www.puresurfcamps.com
E-Mail: service@puresurfcamps.com
Büro:
Geretsrieder Str. 10 A, 81379 München
Sitz:
Puresurfcamps GmbH
Geschäftsführer Stefan Brill & Christian Ehmann
Geretsrieder Str 10 A
81379 München


Handelsregister München: HRB 196210
Finanzamt München
UStID: DE 281397497