10% Rabatt
10% Spring Special

10% Rabatt auf alle Unterkünfte in Frankreich
Rabatt Code: SPSFP10
Nur bis Sonntag, den 05.05.24 buchbar!

1
Tage
23
Std
59
Min
46
Sek
Rabatt anwendbar auf Frankreich Unterkünfte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Pauschalreisen

I. Allgemeines

Herzlich willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Puresurfcamps für die Vermittlung von Pauschalreisen. In diesen AGB beschreiben wir die rechtlich und wirtschaftlich geltenden Regeln, die zwischen uns als Reisevermittler und Dir als Reisendem zustande kommen, wenn Du über uns und unsere Portale eine Pauschalreise bei den von uns vermittelten Reiseveranstaltern buchst bzw. anfragst.

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Puresurfcamps GmbH, Geretsrieder Straße 10a, 81379 München (nachfolgend „Reisevermittler" genannt) und dem Reisenden in Bezug auf den zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrag. Der Reisevermittler ist kein Reiseveranstalter, sondern Reisevermittler im Sinne des § 651v BGB. Der Reisevermittler stellt auf seinen Internetseiten Reiseangebote von Reiseveranstaltern für den Reisenden dar und handelt im Hinblick auf den Abschluss dieser Reiseangebote als Vermittler des jeweiligen Reiseveranstalters.

2. Reisevermittlungsvertrag - Grundlagen

  1. Der Reisevermittler vermittelt Verträge über Pauschalreisen (Gesamtheit von Reiseleistungen - mindestens zwei - zu einem einheitlichen Preis) (nachfolgend der Einfachheit halber „Reise“) zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Hierfür stellt der Reisevermittler Reisen von verschiedenen Reiseveranstaltern auf seiner Website dar.
  2. Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des vorliegenden Reisevermittlungsvertrages. Die vermittelten Leistungen werden vom Reiseveranstalter bzw. von diesem benannten Dritten (Fluglinien, Hotels, Busunternehmen, Camps, Tourguides etc.) durchgeführt. Parteien des über die Website des Reisevermittlers gebuchten und vom Reiseveranstalter bestätigten Reisevertrages über die Erbringung von Reiseleistungen sind grds. ausschließlich der Reisende und der Reiseveranstalter.
  3. Hat der Reisende sich auf der Website des Reisevermittlers für eine Reise entschieden, kann er, je nachdem, welche Möglichkeit verfügbar ist bzw. welche Art der Kommunikation der Reisende wählt, auf der Website des Reisevermittlers eine kostenlose Verfügbarkeitsanfrage stellen bzw. gibt er mit dem Abschluss des Buchungsprozesses auf der Website des Reisevermittlers ein unbedingtes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevermittler übermittelt die Anfrage bzw. das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages in der Regel als Stellvertreter an den Reiseveranstalter. Ist die Antwort auf eine Verfügbarkeitsanfrage positiv, erhält der Reisende die Möglichkeit, die Reise zu den von ihm unterbreiteten Kriterien bzw. den ihm vom Reiseveranstalter unterbreiteten Kriterien zu buchen. Hierfür gibt der Reisende gegenüber dem Reisevermittler ein an den Reiseveranstalter gerichtetes unbedingtes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab.
  4. Der Vertragsschluss über den Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Reiseveranstalter zustande. Dieser bzw. der Reisevermittler im Auftrag des Reiseveranstalters wird dem Reisenden in der Regel zeitnah nach Zugang des durch den Reisevermittler an den Reiseveranstalter übermittelten Angebots eine E-Mail senden, in der er die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss des Reisevertrages erklärt. Erst mit dieser Erklärung des Reiseveranstalters ist der Reisevertrag zustande gekommen.
  5. Die Durchführung und Abwicklung aller mit dem Reisevertrag in Zusammenhang stehender Leistungspflichten obliegt grds. ausschließlich dem Reiseveranstalter, es sei denn, es ist in diesen AGB ausdrücklich anders dargestellt bzw. durch die einschlägigen Gesetze ausdrücklich anders vorgeschrieben.
  6. Zur Klarstellung sei angefügt, dass der Reisende mit der Durchführung des Buchungsprozesses über den Reisevermittler grds. zwei verschiedene Rechtsverhältnisse eingeht. Zum einen schließt er mit dem Reisevermittler einen Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen (Geschäftsbesorgungsvertrag, aus dem keine unmittelbaren Zahlungspflichten des Reisenden gegenüber dem Reisevermittler resultieren). Die maßgeblichen Bestimmungen zu Rechten und Pflichten dieses Reisevermittlungsvertrages ergeben sich aus diesen AGB. Zum anderen gibt der Reisende mit Abschluss des Buchungsprozesses gegenüber dem Reisevermittler ein an den Reiseveranstalter gerichtetes Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die jeweiligen Bestimmungen (insbesondere die AGB) des jeweiligen Reiseveranstalters, über die der Reisende im Rahmen des Buchungsprozesses deutlich sichtbar durch den Reiseveranstalter informiert wird.

3. Buchungsvorgang

  1. Der Reisende sucht sich auf der Website des Reisevermittlers eine für ihn passende Reise aus. Die jeweilige Darstellung einer Reise enthält grds. alle für den Reisenden notwendigen Informationen über die Bestandteile und Eigenschaften der Reiseleistungen.
  2. Hat der Reisende sich für eine Reise entschieden, kann er, jeweils sofern technisch möglich, das Online-Buchungs- bzw. das Online-Anfrageformular (auch „Buchungsprozess“), das ihm vom Reisevermittler zur Verfügung gestellt wird, ausfüllen.
  3. Im Online-Buchungsprozess wird dem Reisenden die Verfügbarkeit der von ihm gewählten Reise unmittelbar während des Buchungsprozesses mitgeteilt. Im Buchungsprozess über das Anfrageformular wird dem Reisenden zeitnah nach seiner Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt, ob die von ihm gewählte Reise verfügbar ist.
  4. Im Rahmen jedes Buchungsprozesses wird dem Reisenden vor Abschluss der Buchung stets die Möglichkeit gegeben, sich über die für den jeweiligen Reisevertrag mit dem jeweiligen Reiseveranstalter geltenden Bedingungen (AGB des Reiseveranstalters) sowie über sämtliche weiteren Angaben zur Reise (wie z.B. Eigenschaften, Reiseveranstalter, Reisepreis, Zahlungsmodalitäten, Mindestteilnehmerzahl, Pass- und Visabestimmungen, Stornierungsbedingungen, Reiserücktrittsversicherungen, Formblätter für Pauschalreisen) zu informieren. Diese müssen vom Reisenden akzeptiert werden, damit er den Buchungsprozess mit der Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Reisevertrages abschließen kann.
  5. Zur Klarstellung sei angefügt, dass der Reisende für den Abschluss des Buchungsprozesses, gleich auf welchem Wege dieser stattfindet, sowohl die AGB des Reisevermittlers als auch die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters akzeptieren muss. Im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reisevermittler entstehen dem Reisenden jedoch keinerlei Zahlungspflichten. Die AGB des Reisevermittlers gelten nur für den zwischen dem Reisenden und dem Reisevermittler zustande kommenden Vertrag auf Vermittlung von Reiseleistungen.
  6. Der Online-Buchungsprozess wird mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen” abgeschlossen. Hiermit gibt der Reisende auch sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter ab. Im Buchungsprozess nach einer Anfrage über das Onlineformular gibt der Reisende durch Mitteilung der Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Reise ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages gegenüber dem Reiseveranstalter ab. Der Reisevermittler fungiert hierbei jeweils als Stellvertreter zur Übermittlung des Angebots an den Reiseveranstalter. An sein Angebot ist der Reisende gebunden. Üblicherweise erhält der Reisende zeitnah zum Abschluss des Buchungsprozesses eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang seines Angebots vom Reisevermittler. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar, es sei denn dies geht ausdrücklich anders aus der Eingangsbestätigung hervor.
  7. In der Regel aber erfolgt die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss des Reisevertrags mit separater Bestätigungs-E-Mail des Reiseveranstalters bzw. des Reisevermittlers als Stellvertreter des Reiseveranstalters, in der ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt wird.
  8. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages ablehnt, hat der Reisende keinen Anspruch gegen den Reiseveranstalter oder gegen den Reisevermittler auf Erbringung der Leistungen. Zudem hat der Reisende in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter oder den Reisevermittler. Ggf. abweichende Bestimmungen über die Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter ergeben sich aus den AGB des Reiseveranstalters.

4. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Höhe des vom Reisenden für die gewählte Reiseleistung zu zahlenden Gesamtpreises für die Reiseleistungen wird vom Reisevermittler stets im Zusammenhang mit der Buchung mitgeteilt. Dieser Preis versteht sich grds. inkl. aller Steuern und Gebühren sowie unter Darstellung aller ggf. separat zu zahlenden Zusatzleistungen.
  2. Die Zahlung des für die gebuchte Reise dem Reisenden entstehenden Gesamtpreises erfolgt, sofern sie an den Reisevermittler zu leisten ist, an den Reisevermittler als Empfangsberechtigter des Reiseveranstalters über die vom Reisevermittler hierfür zur Verfügung gestellten Zahlungsarten und Zahlungsmodalitäten. Der Reisevermittler ist insoweit als Inkassobevollmächtigter vom Reiseveranstalter beauftragt, Zahlungen für den Reiseveranstalter entgegen zu nehmen. In diesem Fall wird dem Reisenden der Sicherungsschein gem. § 651r BGB & Art. 252 EGBGB vor Zahlung an den Reisevermittler übermittelt.
  3. Über die für die jeweilige Reise geltenden Zahlungsmodalitäten und Zahlungskonditionen wird der Reisende entweder im Buchungsprozess auf der Website des Reisevermittlers oder aber in den AGB des Reiseveranstalters, die dem Reisenden im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt werden, informiert.

5. Rechte und Pflichten des Reisevermittlers

  1. Der Umfang der vom Reisenden gebuchten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Reisevermittlers, sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Angebots auf Abschluss eines Reisevertrages.
  2. Der Reisevermittler ist nicht für die Angaben zum Umfang der Reiseleistungen verantwortlich. Die Angaben zum Umfang der Reiseleistung übernimmt der Reisevermittler vom Reiseveranstalter und stellt sie auf seiner Website lediglich zur Verfügung. Der Reisevermittler ist ebenso wenig für Abweichungen zwischen den Angaben zu Reiseleistungen auf seiner Website und den Angaben zu Reiseleistungen in einer Bestätigungs-E-Mail, die der Reiseveranstalter vornehmen sollte, verantwortlich.
  3. Insbesondere ist der Reisevermittler nicht verantwortlich für Abweichungen zwischen den auf seiner Website dargestellten und den tatsächlich vom Reiseveranstalter zur Durchführung der Reise erbrachten Reiseleistungen verantwortlich. Hierauf hat der Reisevermittler keinen Einfluss.
  4. Änderungen der Reiseleistungen, die nach Abgabe des Angebots auf Abschluss des Reisevertrages notwendig werden, werden dem Reisenden grds. vom Reiseveranstalter mitgeteilt. Die Durchführung der Reise trotz/aufgrund geänderter Reiseleistung bzw. die Gebundenheit an den Vertragsschluss obliegt ausschließlich den Vertragsparteien des Reisevertrags. Der Reisevermittler ist hierfür nicht verantwortlich.
  5. Der Reisevermittler ist ebenfalls, soweit er den jeweiligen Fehler nicht zu vertreten hat, nicht verantwortlich für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in der Darstellung der Reiseleistungen auf seiner Website.

    Grds. gilt: Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Reiseveranstalter gegenüber dem Reisevermittler. Nur diese Angaben stellt der Reisevermittler auf seiner Website aus. Sie stellen keine eigene Angabe oder Zusicherung des Reisevermittlers gegenüber dem Reisenden dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet der Reisevermittler nicht für die Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der ihm im Rahmen der Erteilung des Vermittlungsauftrages übermittelten Informationen des Reisenden an den jeweiligen Reiseveranstalter.

    Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651x BGB.
  6. Der Reisevermittler weist darauf hin, dass die automatisch ausgelöste E-Mail, welche direkt im Anschluss einer Buchung an die vom Reisenden eingegebene E-Mailadresse versandt wird, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dient.
  7. Der Reisevermittler übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems und der Website, sowie für systembedingte Unterbrechungen, Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und des Services des Reisevermittlers. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways.

6. Rücktritt, Umbuchung, Namenstausch

  1. Bestimmungen zum Rücktritts- oder Kündigungsrecht, zum Recht auf Umbuchung von einzelnen Reiseleistungen oder der gesamten Reise sowie das Recht zur Änderung von Reiseteilnehmern sowie das Recht zur Änderung sonstiger Reiseleistungen finden sich ausschließlich in den AGB oder sonstigen Darstellungen des Reiseveranstalters. Auf diese wird der Reisende im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Website des Reisevermittlers deutlich hingewiesen. 
  2. Die Art und Weise sowie die Modalitäten der Ausübung dieser Rechte ist, vorbehaltlich der Regelungen aus § 651v Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 651i BGB, die gelten, sofern der Reiseveranstalter nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sitzt, ausschließlich Angelegenheit der Parteien des Reisevertrages, also die des Reisenden und des Reiseveranstalters. Der Reisevermittler nimmt keine Rücktritts-, Kündigungs-, Umbuchungs- oder Änderungsverlangen oder -erklärungen entgegen und reicht solche auch nicht weiter an den jeweiligen Reiseveranstalter.

7. Reiseunterlagen

Der Reisende erhält, abgesehen von den vorvertraglichen Informationspflichten sowie der Pflichten zur Übermittlung von notwendigen Dokumenten an den Reisenden, seine Reiseunterlagen, welche ihn zur Inanspruchnahme der Reiseleistungen des Reiseveranstalters berechtigten, grds. erst nach Annahme des Angebots auf Abschluss des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter sowie nach Erfüllung der jeweilig geltenden Zahlungsmodalitäten. Näheres hierzu regeln die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters.

8. Versicherungen

  1. Reiseversicherungen sind im Reisepreis grds. nicht enthalten, es sei denn, dass der Reisende diese ausdrücklich im Rahmen des Buchungsprozesses mitgebucht hat.
  2. Der Reisevermittler empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherungen können direkt beim Reiseveranstalter sowie ggf. bei dritten Unternehmen gebucht werden.

9. Haftungsbeschränkung

  1. Die Haftung des Reisevermittlers, aus dem zwischen ihm und dem Reisenden abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Reisenden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich der Höhe nach auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf.
  3. Der Reisevermittler haftet nicht für Ansprüche auf Erbringung der vermittelten Reiseleistungen selbst. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen sowie für die Abwicklung von Mängelansprüchen oder sonstigen Schlechtleistungen oder Schadenssituationen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistungen ist, vorbehaltlich der Regelungen aus § 651v Abs. 3 BGB in Verbindung mit §§ 651i ff. BGB, die gelten, sofern der Reiseveranstalter nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sitzt, ausschließlich der jeweilige Reiseveranstalter verantwortlich. Sollte der Reiseveranstalter also nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sitzen, kann der Reisende die sich aus §§ 651i ff. BGB ergebenden Rechte auch gegenüber dem Reisevermittler geltend machen, sofern der Reisevermittler nicht nachweisen kann, dass der Reiseveranstalter diese Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Der Reisevermittler hat das Recht, die Abwicklung der Rechte und Pflichten aus den §§ 651i ff. BGB auf den Reiseveranstalter abzuwälzen, sofern klargestellt ist, dass dieser die entsprechenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllen kann.
  4. In allen übrigen Fällen ist der Reisevermittler jedoch berechtigt und bereit, die Mängelanzeigen des Reisenden entgegenzunehmen. Der Reisevermittler wird diese anschließend unmittelbar an den Reiseveranstalter weiterleiten und ihn zur entsprechenden Bearbeitung bzw. Mängelgewährleistung auffordern.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

  1. Sowohl den Reisenden, als auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Reiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Reisenden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
  2. Der Reisende hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Daten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
  3. Sollte der Reisende dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, so gilt:

    a) Unterbleibt die Anzeige des Reisenden nach Ziff. 10.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

    b) Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reisevermittler entfallen insoweit, als dieser nachweist, dass dem Reisenden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Reisenden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Reisenden dem Reisevermittler die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Reiseveranstalter ermöglicht hätte.

    c) Ansprüche des Reisenden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 10.1 entfallen nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

11. Gerichtsstand & Geltendes Recht

Sofern der Reisende Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Gerichtsstandes. Dieser Vertrag sowie alle aus ihm resultierenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

12. Allgemeines

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Wir weisen auf die Möglichkeit der Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) hin. Die OS-Plattform können Verbraucher als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen erwachsen, nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Reisevermittler ist nicht bereit, an der Beilegung von Streitigkeiten über diese OS-Plattform, teilzunehmen.

Hinweis zu § 36 VSBG: Der Reisevermittler nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

II. Regelungen zum Digital Services Act

Die nachfolgenden Regelungen machen wir, da wir aufgrund des „Digital Services Acts“, der EU-Verordnung „(EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste der Europäischen Union“ dazu verpflichtet sind. Der Digital Services Act hat zum Ziel, Regeln aufzustellen, die ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Person schaffen, die sich auf Plattformen und Websites (nachfolgend „Plattform“) wie unserer bewegen. Der Digital Services Act reguliert insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf unserer Plattform und verpflichtet uns zu konkreten Maßnahmen, die wir in diesen „Regelungen zum Digital Services Act“ näher darstellen.

1. Moderation & Begründung der Löschung rechtswidriger Inhalte

  1. Wir löschen, sperren oder beschränken rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform. „Inhalte“ sind jegliche Informationen, egal welcher Art. Diese Informationen sind „rechtswidrig“, wenn sie gegen unsere AGB, Leistungsbeschreibungen, Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Rechtswidrige Inhalte können von Nutzer:innen, Kund:innen, Partner:innen oder Dritten gemeldet werden. Zum Ablauf eines solchen Meldeverfahrens siehe unter Ziff. 2 „Melde- und Abhilfeverfahren“.
  3. Soweit gemeldete oder von uns selbst erkannte Inhalte rechtswidrig sind und wir sie gelöscht, gesperrt oder beschränkt haben, begründen wir unsere Entscheidung zur Löschung, Sperrung oder Beschränkung dieser Inhalte und etwaigen Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung unserer Dienste gegenüber der Person, die die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, soweit es sich nicht um einen irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Wir teilen in dieser Begründung insbesondere folgende Punkte mit:

    a) Angaben darüber, ob unsere Entscheidung die Entfernung der Information, die Sperrung des Zugangs zu der Information, die Herabstufung der Information oder die Einschränkung der Anzeige der Information oder die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen in Verbindung mit dieser Information betrifft oder mit der Entscheidung andere genannte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Information verhängt werden, und den etwaigen räumlichen Geltungsbereich der Entscheidung und die Dauer ihrer Gültigkeit;

    b) Tatsachen und Umstände, auf denen unsere Entscheidung beruht, gegebenenfalls einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung infolge einer erfolgten Meldung oder infolge freiwilliger Untersuchungen auf Eigeninitiative getroffen wurde sowie, falls unbedingt notwendig, die Identität der meldenden Person;

    c) Angaben darüber, ob automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden, einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die mit automatisierten Mitteln erkannt oder festgestellt wurden;

    d) Falls unsere Entscheidung nur „mutmaßlich“ rechtswidrige Inhalte betrifft, einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und Erläuterungen, warum die Informationen auf dieser Grundlage als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;

    e) Falls unsere Entscheidung auf der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Informationen mit unseren AGB beruht, einen Verweis auf die betreffende vertragliche Bestimmung und Erläuterungen, warum die Informationen als damit unvereinbar angesehen werden;

    f) Informationen darüber, ob der betroffenen Person gegen die Maßnahme Rechtsbehelfe dagegen zur Verfügung stehen, insbesondere – je nach Sachlage – interne Beschwerdemanagementverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsmittel.
     
  4. Sollte eine Straftat durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte begangen worden sein, oder sollte die Begehung einer Straftat hierdurch in Verdacht stehen, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden mit.

2. Melde- und Abhilfeverfahren

  1. Wir prüfen rechtswidrige Inhalte, sobald wir von einem Verdacht der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Inhalte Kenntnis erlangen. Eine Kenntniserlangung geschieht entweder durch unsere eigene Überprüfung oder durch eine Meldung der entsprechenden Inhalte an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten Ziff. 3).
  2. Die Meldung von rechtswidrigen Inhalten ist direkt online möglich. Meldungen sind ausschließlich zu richten an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten Ziff. 3) und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

    a) Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;

    b) Eindeutige Angabe des genauen Speicher-/Fundorts des Inhalts, z.B. durch präzise URL sowie weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der Inhalte, z.B. Screenshots, Anmerkungen etc.;

    c) Namen und E-Mail-Adresse der Melde-Person/-Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke; einschließlich Anstiftung und Beihilfe zu bzw. Versuch von den vorgenannten Straftatbeständen (vgl. EU-Richtlinie 2011/93/EU, Art. 3 bis 7);

    d) Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
     
  3. Wir schicken der Melde-Person/-Einrichtung unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung an die angegebenen Kontaktdaten.
  4. Die erhaltenen Meldungen prüfen wir zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte, ohne eingehende rechtliche Prüfung, rechtswidrig sind und handeln entsprechend. Sollten die gemeldeten Inhalte rechtswidrig sein, werden wir diese umgehend etwa löschen, sperren oder beschränken und ggf. weitere in Ziff. 1 Abs. 3 genannte Maßnahmen vornehmen.

3. Zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation

Wir haben eine zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation eingerichtet. Diese ist zuständig für die Entgegennahme von elektronischen Meldungen über den Verdacht von rechtswidrigen Inhalten durch die meldenden Personen sowie für Anfragen von Behörden oder Dritten mit Bezug zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Bitte beachten Sie für den Inhalt von Meldungen die Vorgaben der Ziff. 2. Sämtliche Personen, Behörden oder sonstige Stellen (Presse, Betroffene etc.) können rechtswidrige Inhalte mit unserem Verfahren direkt online melden unter:
meldung-dsa@puresurfcamps.com
Wir kümmern uns anschließend im Rahmen des in Ziff. 1 bis Ziff. 3 genannten Prozesses um alle Meldungen.

Stand: Februar 2024