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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen

I. Allgemeines

Herzlich willkommen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Puresurfcamps GmbH für die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen. In diesen AGB beschreiben wir die rechtlich und wirtschaftlich geltenden Regeln, die zwischen uns als Vermittler und Dir als Reisendem zustande kommen, wenn Du über uns und unsere Portale eine touristische Einzelleistung bei den von uns vermittelten Leistungserbringer buchst bzw. anfragst.

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Puresurfcamps GmbH, Geretsrieder Straße 10a, 81379 München (nachfolgend „Vermittler" genannt) und dem Reisenden in Bezug auf den zustande gekommenen Vermittlungsvertrag über Einzelreiseleistungen. Der Vermittler ist kein Leistungserbringer, sondern Vermittler von touristischen Einzelreiseleistungen. Der Vermittler vermittelt also weder Pauschalreisen im Sinne von § 651a BGB und § 651v BGB noch vermittelt der Vermittler Verbundene Reiseleistungen im Sinne von § 651w BGB. Der Vermittler stellt auf seinen Internetseiten Angebote von Leistungserbringern für den Reisenden dar und handelt im Hinblick auf den Abschluss dieser Angebote als Vermittler des jeweiligen Leistungserbringers.

2. Reisevermittlungsvertrag - Grundlagen

(1) Der Vermittler vermittelt Verträge über touristische Einzelleistungen (nachfolgend der Einfachheit halber auch „Einzelreiseleistungen“) zwischen dem Reisenden und dem Leistungserbringer. Hierfür stellt der Vermittler Einzelreiseleistungen von verschiedenen Leistungserbringern auf seiner Website dar.

(2) Die Erbringung der vermittelten Einzelreiseleistungen als solche ist nicht Bestandteil des vorliegenden Vermittlungsvertrages. Die vermittelten Einzelreiseleistungen werden vom Leistungserbringer bzw. von diesem benannten Dritten (Fluglinien, Hotels, Busunternehmen, Camps, Tourguides etc.) durchgeführt. Parteien des über die Website des Vermittlers gebuchten und vom Leistungserbringer bestätigten Vertrages über die Erbringung von Einzelreiseleistungen sind grds. ausschließlich der Reisende und der Leistungserbringer.

(3) Hat der Reisende sich auf der Website des Vermittlers für eine Einzelreiseleistung entschieden, kann er, je nachdem, welche Möglichkeit verfügbar ist bzw. welche Art der Kommunikation der Reisende wählt, auf der Website des Vermittlers eine kostenlose Verfügbarkeitsanfrage stellen bzw. gibt er mit dem Abschluss des Buchungsprozesses auf der Website des Vermittlers ein unbedingtes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der Einzelreiseleistung ab. Der Vermittler übermittelt die Anfrage bzw. das Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen in der Regel als Stellvertreter an den Leistungserbringer. Ist die Antwort auf eine Verfügbarkeitsanfrage positiv, erhält der Reisende die Möglichkeit, die Einzelreiseleistung zu den von ihm unterbreiteten Kriterien bzw. den ihm vom Leistungserbringer unterbreiteten Kriterien zu buchen. Hierfür gibt der Reisende gegenüber dem Vermittler ein an den Leistungserbringer gerichtetes unbedingtes und verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen ab.

(4) Der Vertragsschluss über den Vertrag über Einzelreiseleistungen mit dem Leistungserbringer kommt erst durch die Annahme des Angebots durch den Leistungserbringer zustande. Dieser bzw. der Vermittler im Auftrag des Leistungserbringers wird dem Reisenden in der Regel zeitnah nach Zugang des durch den Vermittler an den Leistungserbringer übermittelten Angebots eine E-Mail senden, in der er die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss des Vertrages über Einzelreiseleistungen erklärt. Erst mit dieser Erklärung des Leistungserbringers ist der Vertrag über Einzelreiseleistungen zustande gekommen.

(5) Die Durchführung und Abwicklung aller mit dem Vertrag über Einzelreiseleistungen in Zusammenhang stehender Leistungspflichten obliegt grds. ausschließlich dem Leistungserbringer, es sei denn, es ist in diesen AGB ausdrücklich anders dargestellt bzw. durch die einschlägigen Gesetze ausdrücklich anders vorgeschrieben.

(6) Zur Klarstellung sei angefügt, dass der Reisende mit der Durchführung des Buchungsprozesses über den Vermittler grds. zwei verschiedene Rechtsverhältnisse eingeht. Zum einen schließt er mit dem Vermittler einen Vertrag über die Vermittlung von Einzelreiseleistungen (Geschäftsbesorgungsvertrag, aus dem keine unmittelbaren Zahlungspflichten des Reisenden gegenüber dem Vermittler resultieren). Die maßgeblichen Bestimmungen zu Rechten und Pflichten dieses Vermittlungsvertrages ergeben sich aus diesen AGB. Zum anderen gibt der Reisende mit Abschluss des Buchungsprozesses gegenüber dem Vermittler ein an den Leistungserbringer gerichtetes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen ab. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die jeweiligen Bestimmungen (insbesondere die AGB) des jeweiligen Leistungserbringers, über die der Reisende im Rahmen des Buchungsprozesses deutlich sichtbar durch den Leistungserbringer informiert wird.

3. Buchungsvorgang

(1) Der Reisende sucht sich auf der Website des Vermittlers eine für ihn passende Einzelreiseleistung aus. Die jeweilige Darstellung einer Einzelreiseleistung enthält grds. alle für den Reisenden notwendigen Informationen über die Bestandteile und Eigenschaften der Einzelreiseleistungen.

(2) Hat der Reisende sich für eine Einzelreiseleistung entschieden, kann er, jeweils sofern technisch möglich, das Online-Buchungs- bzw. das Online-Anfrageformular (auch „Buchungsprozess“), das ihm vom Vermittler zur Verfügung gestellt wird, ausfüllen.

(3) Im Online-Buchungsprozess wird dem Reisenden die Verfügbarkeit der von ihm gewählten Einzelreiseleistung unmittelbar während des Buchungsprozesses mitgeteilt. Im Buchungsprozess über das Anfrageformular wird dem Reisenden zeitnah nach seiner Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt, ob die von ihm gewählte Einzelreiseleistung verfügbar ist.

(4) Im Rahmen jedes Buchungsprozesses wird dem Reisenden vor Abschluss der Buchung stets die Möglichkeit gegeben, sich über die für den jeweiligen Vertrag über Einzelreiseleistungen mit dem jeweiligen Leistungserbringer geltenden Bedingungen (AGB des Leistungserbringers) zu informieren. Diese müssen vom Reisenden akzeptiert werden, damit er den Buchungsprozess mit der Abgabe seines Angebots auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen abschließen kann.

(5) Zur Klarstellung sei angefügt, dass der Reisende für den Abschluss des Buchungsprozesses, gleich auf welchem Wege dieser stattfindet, sowohl die AGB des Vermittlers als auch die Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers akzeptieren muss. Im Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Vermittler entstehen dem Reisenden jedoch keinerlei Zahlungspflichten. Die AGB des Vermittlers gelten nur für den zwischen dem Reisenden und dem Vermittler zustande kommenden Vertrag auf Vermittlung von Einzelreiseleistungen.

(6) Der Online-Buchungsprozess wird mit dem Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig buchen” abgeschlossen. Hiermit gibt der Reisende auch sein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen gegenüber dem Leistungserbringer ab. Im Buchungsprozess nach einer Anfrage über das Onlineformular gibt der Reisende durch Mitteilung der Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Einzelreiseleistung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen gegenüber dem Leistungserbringer ab. Der Vermittler fungiert hierbei jeweils als Stellvertreter zur Übermittlung des Angebots an den Leistungserbringer. An sein Angebot ist der Reisende gebunden. Üblicherweise erhält der Reisende zeitnah zum Abschluss des Buchungsprozesses eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang seines Angebots vom Vermittler. Diese Eingangsbestätigung stellt grds. noch keine verbindliche Annahme des Angebots dar, es sei denn dies geht ausdrücklich anders aus der Eingangsbestätigung hervor.

(7) In der Regel aber erfolgt die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss des Vertrages über Einzelreiseleistungen mit separater Bestätigungs-E-Mail des Leistungserbringers bzw. des Vermittlers als Stellvertreter des Leistungserbringers, in der ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt wird.

(8) Für den Fall, dass der Leistungserbringer die Annahme des Angebots des Reisenden auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen ablehnt, hat der Reisende keinen Anspruch gegen den Leistungserbringer oder gegen den Vermittler auf Erbringung der Leistungen. Zudem hat der Reisende in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungserbringer oder den Vermittler. Ggf. abweichende Bestimmungen über die Ansprüche des Reisenden gegen den Leistungserbringer ergeben sich aus den AGB des Leistungserbringers.

4. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Höhe des vom Reisenden für die gewählte Reiseleistung zu zahlenden Gesamtpreises für die Einzelreiseleistungen wird vom Vermittler stets im Zusammenhang mit der Buchung mitgeteilt. Dieser Preis versteht sich grds. inkl. aller Steuern und Gebühren sowie unter Darstellung aller ggf. separat zu zahlenden Zusatzleistungen.

(2) Die Zahlung des für die gebuchte Einzelreiseleistung dem Reisenden entstehenden Gesamtpreises erfolgt, sofern sie an den Vermittler zu leisten ist, an den Vermittler als Empfangsberechtigter des Leistungserbringers über die vom Vermittler hierfür zur Verfügung gestellten Zahlungsarten und Zahlungsmodalitäten. Der Vermittler ist insoweit als Inkassobevollmächtigter vom Leistungserbringer beauftragt, Zahlungen für den Leistungserbringer entgegenzunehmen.

(3) Über die für die jeweilige Einzelreiseleistung geltenden Zahlungsmodalitäten und Zahlungskonditionen wird der Reisende entweder im Buchungsprozess auf der Website des Vermittlers oder aber in den AGB des Leistungserbringers, die dem Reisenden im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt werden, informiert.

5. Rechte und Pflichten des Vermittlers

(1) Der Umfang der vom Reisenden gebuchten Einzelreiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Vermittlers, sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigungs-E-Mail über den Eingang des Angebots auf Abschluss eines Vertrages über Einzelreiseleistungen.

(2) Der Vermittler ist nicht für die Angaben zum Umfang der Einzelreiseleistungen verantwortlich. Die Angaben zum Umfang der Reiseleistung übernimmt der Vermittler vom Leistungserbringer und stellt sie auf seiner Website lediglich zur Verfügung. Der Vermittler ist ebenso wenig für Abweichungen zwischen den Angaben zu Einzelreiseleistungen auf seiner Website und den Angaben zu Einzelreiseleistungen in einer Bestätigungs-E-Mail, die der Leistungserbringer vornehmen sollte, verantwortlich.

(3) Insbesondere ist der Vermittler nicht verantwortlich für Abweichungen zwischen den auf seiner Website dargestellten und den tatsächlich vom Leistungserbringer zur Durchführung der Einzelreiseleistung erbrachten Einzelreiseleistungen verantwortlich. Hierauf hat der Vermittler keinen Einfluss.

(4) Änderungen der Einzelreiseleistungen, die nach Abgabe des Angebots auf Abschluss des Vertrages über Einzelreiseleistungen notwendig werden, werden dem Reisenden grds. vom Leistungserbringer mitgeteilt. Die Durchführung der Einzelreiseleistung trotz/aufgrund geänderter Reiseleistung bzw. die Gebundenheit an den Vertragsschluss obliegt ausschließlich den Vertragsparteien des Vertrages über Einzelreiseleistungen. Der Vermittler ist hierfür nicht verantwortlich.

(5) Der Vermittler ist ebenfalls, soweit er den jeweiligen Fehler nicht zu vertreten hat, nicht verantwortlich für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in der Darstellung der Einzelreiseleistungen auf seiner Website.

(6) Der Vermittler weist darauf hin, dass die automatisch ausgelöste E-Mail, welche direkt im Anschluss einer Buchung an die vom Reisenden eingegebene E-Mailadresse versandt wird, keine Buchungsbestätigung darstellt, sondern lediglich der Prüfung eingegebener Daten dient.

(7) Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems und der Website, sowie für systembedingte Unterbrechungen, Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und des Services des Vermittlers. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways.

6. Rücktritt, Umbuchung, Namenstausch

Bestimmungen zum Rücktritts- oder Kündigungsrecht, zum Recht auf Umbuchung von einzelnen Einzelreiseleistungen oder der gesamten Einzelreiseleistung sowie das Recht zur Änderung von Reiseteilnehmern sowie das Recht zur Änderung sonstiger Einzelreiseleistungen finden sich ausschließlich in den AGB oder sonstigen Darstellungen des Leistungserbringers. Auf diese wird der Reisende im Rahmen des Buchungsprozesses auf der Website des Vermittlers deutlich hingewiesen.

7. Reiseunterlagen

Der Reisende erhält seine Reiseunterlagen, welche ihn zur Inanspruchnahme der Einzelreiseleistungen des Leistungserbringers berechtigten, grds. erst nach Annahme des Angebots auf Abschluss des Vertrages über Einzelreiseleistungen durch den Leistungserbringer sowie nach Erfüllung der jeweilig geltenden Zahlungsmodalitäten. Näheres hierzu regeln die Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers.

8. Versicherungen

(1) Reiseversicherungen sind im Reisepreis grds. nicht enthalten, es sei denn, dass der Reisende diese ausdrücklich im Rahmen des Buchungsprozesses mitgebucht hat.

(2) Der Vermittler empfiehlt allen Reisenden den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherungen können bei dritten Unternehmen gebucht werden.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des Vermittlers, aus dem zwischen ihm und dem Reisenden abgeschlossenen Reisevermittlungsvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Reisenden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich der Höhe nach auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schäden, soweit der Schaden durch den Vermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertrauen darf.

(3) Der Vermittler haftet nicht für Ansprüche auf Erbringung der vermittelten Einzelreiseleistungen selbst. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Einzelreiseleistungen sowie für die Abwicklung von Mängelansprüchen oder sonstigen Schlechtleistungen oder Schadenssituationen im Zusammenhang mit der vermittelten Einzelreiseleistungen ist ausschließlich der jeweilige Leistungserbringer verantwortlich.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

(1) Den Reisenden trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Einzelreiseleistung, die dem Reisenden durch den Vermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Einzelreiseleistung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

(2) Der Reisende hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit des Vermittlers nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Daten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelte Einzelreiseleistung sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

11. Gerichtsstand & Geltendes Recht

Sofern der Reisende Kaufmann ist, ist der Sitz des Vermittlers Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Gerichtsstandes. Dieser Vertrag sowie alle aus ihm resultierenden Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

12. Allgemeines

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Wir weisen auf die Möglichkeit der Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) hin. Die OS-Plattform können Verbraucher als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen erwachsen, nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Vermittler ist nicht bereit, an der Beilegung von Streitigkeiten über diese OS-Plattform, teilzunehmen.

Hinweis zu § 36 VSBG: Der Vermittler nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

II. Regelungen zum Digital Services Act

Die nachfolgenden Regelungen machen wir, da wir aufgrund des „Digital Services Acts“, der EU-Verordnung „(EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste der Europäischen Union“ dazu verpflichtet sind.
Der Digital Services Act hat zum Ziel, Regeln aufzustellen, die ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Person schaffen, die sich auf Plattformen und Websites (nachfolgend „Plattform“) wie unserer bewegen.
Der Digital Services Act reguliert insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf unserer Plattform und verpflichtet uns zu konkreten Maßnahmen, die wir in diesen „Regelungen zum Digital Services Act“ näher darstellen.

1. Moderation & Begründung der Löschung rechtswidriger Inhalte

(1) Wir löschen, sperren oder beschränken rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform. „Inhalte“ sind jegliche Informationen, egal welcher Art. Diese Informationen sind „rechtswidrig“, wenn sie gegen unsere AGB, Leistungsbeschreibungen, Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen.

(2) Rechtswidrige Inhalte können von Nutzer:innen, Kund:innen, Partner:innen oder Dritten gemeldet werden. Zum Ablauf eines solchen Meldeverfahrens siehe unter Ziff. 2 „Melde- und Abhilfeverfahren“.

(3) Soweit gemeldete oder von uns selbst erkannte Inhalte rechtswidrig sind und wir sie gelöscht, gesperrt oder beschränkt haben, begründen wir unsere Entscheidung zur Löschung, Sperrung oder Beschränkung dieser Inhalte und etwaigen Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung unserer Dienste gegenüber der Person, die die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, soweit es sich nicht um einen irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Wir teilen in dieser Begründung insbesondere folgende Punkte mit:

a) Angaben darüber, ob unsere Entscheidung die Entfernung der Information, die Sperrung des Zugangs zu der Information, die Herabstufung der Information oder die Einschränkung der Anzeige der Information oder die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen in Verbindung mit dieser Information betrifft oder mit der Entscheidung andere genannte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Information verhängt werden, und den etwaigen räumlichen Geltungsbereich der Entscheidung und die Dauer ihrer Gültigkeit;

b) Tatsachen und Umstände, auf denen unsere Entscheidung beruht, gegebenenfalls einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung infolge einer erfolgten Meldung oder infolge freiwilliger Untersuchungen auf Eigeninitiative getroffen wurde sowie, falls unbedingt notwendig, die Identität der meldenden Person;

c) Angaben darüber, ob automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden, einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die mit automatisierten Mitteln erkannt oder festgestellt wurden;

d) Falls unsere Entscheidung nur „mutmaßlich“ rechtswidrige Inhalte betrifft, einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und Erläuterungen, warum die Informationen auf dieser Grundlage als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;

e) Falls unsere Entscheidung auf der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Informationen mit unseren AGB beruht, einen Verweis auf die betreffende vertragliche Bestimmung und Erläuterungen, warum die Informationen als damit unvereinbar angesehen werden;

f) Informationen darüber, ob der betroffenen Person gegen die Maßnahme Rechtsbehelfe dagegen zur Verfügung stehen, insbesondere – je nach Sachlage – interne Beschwerdemanagementverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsmittel.

(4) Sollte eine Straftat durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte begangen worden sein, oder sollte die Begehung einer Straftat hierdurch in Verdacht stehen, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden mit.

2. Melde- und Abhilfeverfahren

(1) Wir prüfen rechtswidrige Inhalte, sobald wir von einem Verdacht der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Inhalte Kenntnis erlangen. Eine Kenntniserlangung geschieht entweder durch unsere eigene Überprüfung oder durch eine Meldung der entsprechenden Inhalte an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten Ziff. 3).

(2) Die Meldung von rechtswidrigen Inhalten ist direkt online möglich. Meldungen sind ausschließlich zu richten an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten Ziff. 3) und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

a) Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;

b) Eindeutige Angabe des genauen Speicher-/Fundorts des Inhalts, z.B. durch präzise URL sowie weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der Inhalte, z.B. Screenshots, Anmerkungen etc.;

c) Namen und E-Mail-Adresse der Melde-Person/-Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke; einschließlich Anstiftung und Beihilfe zu bzw. Versuch von den vorgenannten Straftatbeständen (vgl. EU-Richtlinie 2011/93/EU, Art. 3 bis 7);

d) Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

(3) Wir schicken der Melde-Person/-Einrichtung unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung an die angegebenen Kontaktdaten.

(4) Die erhaltenen Meldungen prüfen wir zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte, ohne eingehende rechtliche Prüfung, rechtswidrig sind und handeln entsprechend. Sollten die gemeldeten Inhalte rechtswidrig sein, werden wir diese umgehend etwa löschen, sperren oder beschränken und ggf. weitere in Ziff. 1 Abs. 3 genannte Maßnahmen vornehmen.

3. Zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation

Wir haben eine zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation eingerichtet. Diese ist zuständig für die Entgegennahme von elektronischen Meldungen über den Verdacht von rechtswidrigen Inhalten durch die meldenden Personen sowie für Anfragen von Behörden oder Dritten mit Bezug zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Bitte beachten Sie für den Inhalt von Meldungen die Vorgaben der Ziff. 2.

Sämtliche Personen, Behörden oder sonstige Stellen (Presse, Betroffene etc.) können rechtswidrige Inhalte mit unserem Verfahren direkt online melden unter:

meldung-dsa@puresurfcamps.com

Wir kümmern uns anschließend im Rahmen des in Ziff. 1 bis Ziff. 3 genannten Prozesses um alle Meldungen.

Stand: März 2024