Wieso du eine Versicherung haben solltet:
- Was passiert, wenn ihr die Reise nicht antreten könnt und dabei Stornokosten anfallen?
Dann sichert euch die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung z.B. vor den Kosten bei unerwartet schwerer Erkrankung, Nichtversetzung, schwerer Unfallverletzung, Beginn einer Ausbildung nach der Schulzeit, u.a. ab. - Was passiert, wenn ihr während der Reise unerwartet erkrankt oder einen Unfall erleidet?
Die Reise-Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung vor Ort oder den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland (übrigens zahlt eure gesetzliche Krankenversicherung den Krankenrücktransport nicht!) - Absicherung durch eine Reise-Rücktrittsversicherung möglich!
(Ersatz der vertraglichen Stornokosten) – im Paket oder einzeln abschließbar - Ein absolutes Muss:
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport nach Deutschland und Kostenübernahme gegenüber dem Krankenhaus im Ausland - Notfall-Service mit 24-Stunden-Notruf:
Mehrsprachige Berater helfen dir kompetent im In- und Ausland – 365 Tage im Jahr - Entschädigung des Zeitwertes oder Reparaturkosten für Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Erstattung bei Reiseabbruch
Wir sind zwar gemäß der bestehenden Reiserechtrichtlinien dazu verpflichtet, euch auf den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung und einer Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuweisen, doch wir tun das auch aus Überzeugung!
- Der Versicherungsfall ist eingetreten. Was tun?
Untenstehend haben wir die Schadenformulare für euch zum Download bereitgestellt. Diese sind relevant, wenn ihr die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen wollt, ihr im Urlaub einen Unfall hattet oder krank geworden seid, den Urlaub früher abbrechen musstet oder euer Gepäck verloren gegangen ist.
Falls ihr im Ausland krank geworden seid, könnt ihr die URV 24/7 kontaktieren, diese berät euch zum weiteren Vorgehen, stellt euch Telemediziner zur Verfügung, nennt euch Ärzte, organisiert wenn möglich einen Hausbesuch in eurer Ferienunterkunft und kümmert sich – wann immer möglich - um die Kostenübernahme! Wenn eine Kostenübernahme vereinbart werden kann, müsst ihr den Schaden nicht einmal mehr gesondert einreichen. Damit ihr alles im Fall der Fälle verfügbar habt, speichert ihr die Mobile Serviceseite am besten direkt auf eurem Smartphone: www.urv.de/reiseservices