Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen gemäß Artikel 250 BGB
Als Reiseveranstalter informieren wir euch über alle Belange, die vor der Abreise wichtig für euch sein könnten. Sei es Einreise- oder Impfbestimmungen, Zahlungsmodalitäten sowie detaillierte Informationen zum Leistungsträger u.a.
Vorvertragliche Unterrichtungen
Vorvertragliche Unterrichtungen
Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 sowie Artikel 250 EGBGB kommen wir unseren Informationspflichten nach.
§3 Abs. 1 lit. h bis j
Die Kurse werden für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht. Die Gruppengröße schwankt je nach Nachfrage für gewöhnlich zwischen 4 und 12 Schülern. Der Unterricht erfolgt für gewöhnlich auf Englisch. Die Kurse sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet.
§3 Abs. 4
Zahlungsmodalitäten: Die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist sofort fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen, zzgl. eventueller sofort zahlbarer Leistungen, wie Versicherungen, Bearbeitungsgebühren oder Haltestellen- und Flughafenzuschlägen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen. Bei Buchungen unter 4 Wochen vor Abreise ist der gesamte Betrag sofort fällig und ein Sreenshot der Überweisung per Mail an uns zu richten um Mahngebühren zu vermeiden.
Hypovereinsbank Rosenheim
IBAN: DE32711200770023563134
BIC/SWIFT: HYVEDEMM448
§3 Abs. 5
Für die Durchführung der Pauschalreise ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt.
§3 Abs. 6
Einreisebestimmungen Malediven
Einreisebestimmungen Malediven
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1.Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. 6 Monate bei Einreise gültig)
A: Reisepass/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (mind. 6 Monate bei Einreise gültig)
CH: Reisepass (mind. 6 Monate bei Ausreise gültig)
Visa erforderlich:
D: Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird bei Einreise erteilt
A: Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird bei Einreise erteilt
CH: Touristenvisa für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird bei Einreise erteilt
Der Aufenthalt kann spätestens 1 Tag vor Ablauf des Touristenvisums um weitere 60 Tage für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen gebührenpflichtig (700 Mrf) beim Einwanderungsamt in Malé (Department of Immigration and Emigration, Ground Floor, Huravee Building, Ameer Ahmed Magu, Tel: 333 04 44) verlängert werden.
Weiterreiseticket erforderlich: D: Ja A: Ja CH: Ja
Pflichtimpfungen erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Für Einreisen aus einem Gelbfieber-Gebiet müssen jedoch alle Reisenden, die älter als 12 Monate bei Einreise sind, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen können. Das Nachbarland Panama gehört u.a. zu den Gelbfieber-Gebieten. Nähere Infos und alle betroffenen Länder findet ihr auf www.who.int. Das internationale Gelbfieberzertifikat muss mindestens 12 Tage alt sein, da der Impfschutz erst nach 12 Tagen besteht. Es wird geraten frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, sich über empfohlene Impfungen zu informieren und die Standardimpfungen ggf. aufzufrischen.
2.Einreise mit Kindern
D: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass
A: Eigener Reisepass
CH: Eigener Reisepass
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
3.Allgemein
- Für Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
- Im Fall eines Passverlusts ist die bisher gewährte Ausreise auch mit deutschem Personalausweis nicht mehr möglich.
- Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und Hinweise findest du bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder der Botschaft.