Gemäß unserer Philosophie Qualität und Sicherheit gelten für unsere Angebote folgende Standards.
Allgemein gilt für unser Team, dass die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern während des gesamten Aufenthalts in unserem Surfcamp und während den Surfkursen permanent, aktiv und präventiv auszuüben ist. Sollten sich Schüler eigenständig aktiv an verschiedenen Orten aufhalten, so versuchen wir, euch dies ebenfalls zu vermitteln.
Aktive Kontrolle wird überall dort schwerpunktmäßig durchgeführt, wo Risiken und Gefahren zu erwarten sind. Grob fahrlässig wäre es, den Schülern z.B. das Baden im offenen Gewässer zu erlauben, ohne dass ein aufsichtsführender Lehrer anwesend ist.
Die aufsichtsführenden Lehrkräfte sind ebenfalls verpflichtet, die Schüler stets präventiv d.h. umsichtig und vorausblickend, zu betreuen. Sie achten stets darauf, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen, um den Schülern entsprechende Anweisungen erteilen zu können. In eurem eigenen Interesse gelten für uns folgende Regeln:
- Surfkurs: Gemäß der französischen Gesetzgebung werden die Schüler maximal zu acht in einen Kurs eingeteilt und müssen obligatorisch im Besitz des Schwimmabzeichens Bronze (DLRG) sein.
- Kein Alkohol und Drogen: Rauschmittel sind in unserem Camp für alle absolut verboten! Eine Zuwiderhandlung kann im schlimmsten Fall zum Platzverweis führen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Teilnehmer die älter als 18 Jahre sind.
- Nachtruhe: wir achten zusammen mit euch auf das Einhalten der Nachtruhe (22:30 Uhr)
Allgemeine rechtliche Bestimmungen
Hier findet ihr die rechtlichen Bestimmungen für eine Klassenfahrt, die vom jeweiligen Ministerium für Kultus und Bildung festgelegt sind. Bitte beachtet, dass die hier eingestellten Erlasse, Richtlinien und Verordnungen der einzelnen Bundesländer unter Umständen nicht auf dem aktuellsten Stand sind. Wir sind stets um eine ständige Aktualisierung bemüht. Leider können wir für die Aktualität aber keine Gewähr übernehmen.