Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302
Je nachdem, was du bei uns gebucht hast, kann deine Buchung der Pauschalreiserichtlinie unterliegen
>> 1. Pauschalreise
>> 2. Einzelleistung
Deine Buchung unterliegt der Pauschalreisrichtlinie, wenn du Folgendes buchst:
- eine von Puresurfcamps veranstaltete Pauschalreise
- eine von Puresurfcamps vermittelte Pauschalreise - ausgeführt von einem Partner Reiseveranstalter
- >> 1. Pauschalreise
Deine Buchung unterliegt NICHT der Pauschalreiserichtlinie, wenn du Folgendes buchst:
- eine von Puresurfcampsvermittelte Einzelleistung - ausgeführt von einem Partner Reiseveranstalter
- >> 2. Einzelleistung
1. Pauschalreise
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Puresurfcamps GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Puresurfcamps GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
2. Einzelleistung
Vermittlung von Einzelleistungen
Durch die Buchung dieser einzelnen Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen, die Puresurfcamps GmbH, können Sie die Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen NICHT in Anspruch nehmen. Daher ist unser Unternehmen nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. Bei der Buchung von Einzelleistungen muss keine Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlung an die Puresurfcamps GmbH für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz der Puresurfcamps GmbH nicht erbracht wurde, geleistet werden. Beachten Sie bitte, dass dies im Falle einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.