Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen gemäß Artikel 250 BGB
Als Reiseveranstalter informieren wir euch über alle Belange, die vor der Abreise wichtig für euch sein könnten. Sei es Einreise- oder Impfbestimmungen, Zahlungsmodalitäten sowie detaillierte Informationen zum Leistungsträger u.a.
Vorvertragliche Unterrichtungen
Vorvertragliche Unterrichtungen
Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 sowie Artikel 250 EGBGB kommen wir unseren Informationspflichten nach.
§3 Abs. 1 lit. h bis j
Die Kurse werden für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht. Die Gruppengröße schwankt je nach Nachfrage für gewöhnlich zwischen 4 und 12 Schülern. Der Unterricht erfolgt für gewöhnlich auf Englisch. Die Kurse sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet.
§3 Abs. 4
Zahlungsmodalitäten: Die Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises ist sofort fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen, zzgl. eventueller sofort zahlbarer Leistungen, wie Versicherungen, Bearbeitungsgebühren oder Haltestellen- und Flughafenzuschlägen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen. Bei Buchungen unter 4 Wochen vor Abreise ist der gesamte Betrag sofort fällig und ein Sreenshot der Überweisung per Mail an uns zu richten um Mahngebühren zu vermeiden.
Hypovereinsbank Rosenheim
IBAN: DE32711200770023563134
BIC/SWIFT: HYVEDEMM448
§3 Abs. 5
Für die Durchführung der Pauschalreise ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt.
§3 Abs. 6
Einreisebestimmungen Marokko
Einreisebestimmungen Marokko
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1.Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
A: Reisepass/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (mind. 6 Monate gültig)
CH: Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
Visa erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Weiterreiseticket erforderlich: D: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) A: Nein CH: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten)
Pflichtimpfungen erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
2.Einreise mit Kindern
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.