§3 Abs. 6
Einreisebestimmungen
Einreisebestimmungen
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1. Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. 6 Monate gültig bei Ausreise)
A: Reisepass / Cremfabiger Notpass wird akzeptiert (mind. 6 Monate gültig bei Einreise)
CH: Reisepass (mind. 6 Monate bei Ausreise)
Visa erforderlich: D: Ja A: Ja CH:Ja
Weiterreiseticket erforderlich: D: Ja A: Ja CH:Ja
Pflichtimpfungen erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Aber, bei Einreise aus einem Gelbfieberland oder bei Aufenthalt in den letzte 9 Tage von Einreise in einem Gelbfieberland ist ein Nachweis nach einer gültigen und aktuellen Gelbfieberimpfung erforderlich. Genauere Informationen zu der benötigten Impfung, sowie allen betroffenen Ländern findest du hier.
Weitere medizinische Hinweise findest du hier.
2. Visa:
Das Visum sollte vorab als ETA (Electronic Travel Authorization) online unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Die Beantragung über einen deutschen Reiseveranstalter oder bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung ist ebenfalls möglich. Gegen einen Aufpreis kann das Visa auch bei Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Bitte beachte, dass die Beantragung bei Einreise am Flughafen mit langen Wartezeiten verbunden sein kann.
Visagebühren:
- Besuchs-/Geschäftsvisum: 35 US $ (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 30 Tagen)
- Besuchs-/Geschäftsvisum bei Einreise am Flughafen: 40 US $ (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 30 Tagen)
- Transitvisum: kostenfrei (bis zu zwei Tagen gültig)
Visa für Kinder unter zwölf Jahren sind kostenfrei.
Antragstellung:
- Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen (touristische Kurzvisa) -> online unter www.eta.gov.lk
- Für Aufenthalte von 31-90 Tage -> beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (Bearbeitungszeit: Persönlich, mindestens 2 Wochen vor Abreise oder postalisch, mindestens 3 Wochen vor Abreise)
- Beantragung beim Reiseveranstalter möglich
- Beantragung des Visa bei Einreise am Flughafen möglich (oft lange Wartezeiten)
Unterlagen:
- Reisepass (bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig)
- Zwei Passfotos, diese müssen auf der Rückseite unterschrieben sein
- Gebühr (bar, oder je nach Konsulat mit Überweisung oder Verrechnungsscheck bezahlbar)
- Adresse und Telefonnummer des Wohnsitzlands
- Drittstaatler: gültiges Visum des Wohnsitzlands
Bei der online Antragstellung bitte darauf achte:
- die offizielle Webseite zu verwenden www.eta.gov.lk
- alle Angaben korrekt anzugeben ( Dei sri-lankischen Behörden bestehen auch bei kleinen Fehlern, wie z.B. Zahlendrehern usw. auf eine Neuausstellung des Visa am Flughafen. Dies ist mit erneuten Gebühren verbunden)
- den korrekten Reisezweck anzugeben
Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Touristenvisa sind für einen Aufenthalt bis zu vier Wochen gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich und sehr zeitintensiv. Bitte wende dich hierfür frühzeitig an das Department of Immigration and Emigration (45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8 / E-mail: adcvisa@immigrations.gov.lk)
Bearbeitungszeit:
- Persönlich: sofort
- Postalisch: 2-3 Wochen, bei Rückfragen in Colombo bis zu 4 Wochen
Ausreichend Geldmittel: Ausländer müssen über ausreichend Geldmittel verfügen. (Mindestens 15 US $ pro Person & Tag des Aufenthalts.)
3. Einreise mit Kindern:
Kinder reisen mit eigenem Reisepass. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
4. Allgemeines:
*Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheiten beim Auswärtigen Amt bzw. der zuständigen Behörde.
**Da manche Fluglinien eine Reisepassgültigkeit von mindestens sechs Monaten voraussetzen, wird angeraten sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsbestimmungen zu erkundigen.
***Die Einreise mit einem gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepass - selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde – ist nicht möglich.
****Alle Visa Bestimmungen gelten ausschließlich für touristische Zwecke. Da Einreisebestimmungen kurzfristig geändert werden können, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat die aktuellen Bestimmungen zu erfragen.