Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen gemäß Artikel 250 BGB
Als Reiseveranstalter informieren wir euch über alle Belange, die vor der Abreise wichtig für euch sein könnten. Sei es Einreise- oder Impfbestimmungen, Zahlungsmodalitäten sowie detaillierte Informationen zum Leistungsträger u.a.
Vorvertragliche Unterrichtungen
Vorvertragliche Unterrichtungen
Gemäß der Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 sowie Artikel 250 EGBGB kommen wir unseren Informationspflichten nach.
§3 Abs. 1 lit. h bis j
Die Kurse werden für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht. Die Gruppengröße schwankt je nach Nachfrage für gewöhnlich zwischen 4 und 12 Schülern. Der Unterricht erfolgt für gewöhnlich auf Englisch. Die Kurse sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet.
§3 Abs. 4
Zahlungsmodalitäten: Die Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises ist sofort fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen, zzgl. eventueller sofort zahlbarer Leistungen, wie Versicherungen, Bearbeitungsgebühren oder Haltestellen- und Flughafenzuschlägen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Abreise ebenfalls unter Angabe der Rechnungsnummer auf unser Konto zu überweisen. Bei Buchungen unter 4 Wochen vor Abreise ist der gesamte Betrag sofort fällig und ein Sreenshot der Überweisung per Mail an uns zu richten um Mahngebühren zu vermeiden.
Hypovereinsbank Rosenheim
IBAN: DE32711200770023563134
BIC/SWIFT: HYVEDEMM448
§3 Abs. 5
Für die Durchführung der Pauschalreise ist keine Mindestteilnehmerzahl festgelegt.
§3 Abs. 6
Einreisebestimmungen Nicaragua
Einreisebestimmungen Nicaragua
D = Deutschland, A = Österreich, CH = Schweiz
1.Überblick
Reisedokumente:
D: Reisepass (mind. 6 Monate gültig)
A: Reisepass/Cremfarbiger Notpass wird akzeptiert (mind. 6 Monate gültig)
CH: Reisepass (mind. 6 Monate bei Ausreise gültig)
Visa erforderlich:
D: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
A: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
CH: Nein (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen)
Weiterreiseticket erforderlich: D: Ja A: Ja CH: Ja
Pflichtimpfungen erforderlich: D: Nein A: Nein CH: Nein
Für Einreisen aus einem Gelbfieber-Gebiet müssen jedoch alle Reisenden, die älter als 12 Monate bei Einreise sind, eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen können. Das Nachbarland Panama gehört u.a. zu den Gelbfieber-Gebieten. Nähere Infos und alle betroffenen Länder findet ihr auf www.who.int. Das internationale Gelbfieberzertifikat muss mindestens 12 Tage alt sein, da der Impfschutz erst nach 12 Tagen besteht. Es wird geraten frühzeitig einen Arzt aufzusuchen, sich über empfohlene Impfungen zu informieren und die Standardimpfungen ggf. aufzufrischen.
2.Einreise mit Kindern
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Alleinerziehende sollten einen Sorgerechtsnachweis mit sich führen.
3.Alleinreisende Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen über einen eigenen Reisepass verfügen und sollten eine entsprechende notariell beglaubigte Einwilligungserklärungen der Sorgeberechtigten in spanischer Sprache vorweisen können.
4.Allgemein
- Für Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
- Im Fall eines Passverlusts ist die bisher gewährte Ausreise auch mit deutschem Personalausweis nicht mehr möglich.
- Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Rechtsverbindliche Informationen und Hinweise findest du bei der zuständigen konsularischen Vertretung oder der Botschaft.