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A: Allgemeine Reisebedingungen FRANKREICH MOLIETS undST.GIRONS sowie QUIKSILVER SURFLODGE PORTUGAL – OurElements UG
Frankreich Moliets und St.Girons sowie Quiksilver Surflodge Portugal sind Produkte der OurElements UG die als Reiseveranstalter auftritt.
„PureSurfcamps.com“ tritt sowohl als Reisevermittler als auch als Reiseveranstalter auf. Sofern eine Reise von einem anderen Reiseveranstalter veranstaltet wird, so wird dies vor der verbindlichen Buchung kommuniziert. Für die Reisvermittlungen von Fuertevontura, Bali und Hossegor Frankreich gelten die AGB´s unter Punkt B auf dieser Seite. Für die Camps in Frankreich Moliets und St.Girons sowie der Quiksilver Surflodeg gelten folgende AGBS:
Allgemeine Reisebedingungen FRANKREICH Moliets/St.Girons & SURFLODGE PORTUGAL – OurElements UG
1. Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an – die Anmeldung erfolgt aufgrund der im aktuellen Katalog oder online im Internet genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per Telefax, telefonisch oder mittels Buchungsantrag erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zugesandt. Zu der Übermittlung einer schriftlichen Reisebestätigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen der OurElements UG beträgt 18 Jahre . Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der OurElements UG vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens € 40 höchstens jedoch € 245 pro Reiseteilnehmer zu leisten, wobei die Aushändigung des Sicherungsscheines (gemäß § 651 k BGB) erfolgt. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reisebeginn vom Reisebüro / Reiseveranstalter zugesandt oder ausgehändigt. Mit der Anzahlung wird außerdem die Prämie einer etwaigen OurElements UG vermittelten Versicherung fällig. Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.
2.2. Der Rest der Zahlung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt fällig Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle Reiseteilnehmer zusammen. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, so bitten wir um Verständnis, dass wir die so notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 10 pro Mahnung in Rechnung stellen. Bitte beachtet, dass der Eingang der Zahlung für die Einhaltung der Frist bestimmend ist. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.3. Für den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt werden, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die INSOLVENZVERSICHERUNG der OurElements UG begründet.
2.4. Für die Unterbringung in Appartements, Bungalows, Zelten,Caravans und eventuell in Hotelzimmern wird eine Kaution fällig, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen in diesem auf unserer Webseite, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die OurElements UG.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gepäckmaße sind 80x40x40 cm. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden.
3.3. Die Durchführung der von der OurElements UG oder durch die vor Ort vertretenen Dienstleistungsbetriebe angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteilnehmerzahl, die vom Reiseveranstalter festgelegt wird, erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der OurElements UG im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die OurElements UG haftet daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Erbringen wir, als Reiseveranstalter, Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Veranstalter kann bis zum 30. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grundsätzlich 6 Personen bei Sommerreisen und von 6 Personen bei Fern-, und Spezialreisen nicht erreicht wird. Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.
4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die OurElements UG als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der OurElements UG herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/ Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Gast unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt.
Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der OurElements UG gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die schriftliche Form empfohlen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Maßgebend für den Reiserücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Rücktritt bis neun Monate vor Reisebeginn pauschal 25 €
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises,
Rücktritt von 44 bis 34 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises,
Rücktritt von 35 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises,
Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, am Abreisetag oder später 90% des Reisepreises.
Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung € 3 berechnet.
5.3. Der Nachweis, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale bleibt unbenommen.
5.4. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Die OurElements UG behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
5.6 Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.7 Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird.
5.8. Ersatzperson
Der Teilnehmer kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die OurElements UG kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische / ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei Busreisen 26,- € in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. Die Namensänderung bei Flugreisen mit vermittelten Flügen erfolgt nach Punkt 5.8. Bei Flugreisen mit vermittelten Flügen gelten gesonderte Stornobedingungen / Staffeln der Fluggesellschaften. In der Regel sind hier 100% des Fluges fällig, unabhängig vom Reiseantritt des Kunden.
6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die OurElements UG haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
7. Beschränkung der Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung der OurElements UG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der OurElements UG. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 3000,- €. Liegt der Reisepreis über 1000 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein Versicherungspaket abzudecken.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
7.3. Sollte dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zustehen, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Sollte dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zukommen, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des HGB und der Schifffahrtsgesetze.
8. Haftungsausschluss
8.1. Die Reiseleiter können eine Beaufsichtigung des Kunden-Gepäcks nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
8.2. Die OurElements UG haftet nach §651 j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.
9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.
9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Sollte der Kunde die Reiseleitung wieder Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich direkt an den Reiseveranstalter: OurElements UG wenden.
9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter OurElements UG geltend zu machen.
Eine Anmeldung der Ansprüche bei beim örtlichen Reisebüro des Kunden genügt nicht.
Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Datum der Reiserückkehr beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter verjähren nach 2 Jahren. Die Frist der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.7. Ausschluss
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze der jeweiligen Gastländer respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (u.A. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Androhungen, Diebstahl, Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kommt ein sofortiger Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Selbe gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen sollte.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
11. Wirksamkeit
11.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise des vorherigen Kataloges.
12. Allgemeines
12.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Firmen-Sitz verklagen.
12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
13. Veranstalter der Reisen:
13.1. Sollte der Veranstalter der Reisen nicht die OurElements UG sein, wird dieser in den Leistungen des Angebots schriftlich, namentlich erwähnt.
Our Elements UG (haftungsbeschränkt)
Stefan Brill & Christian Ehmann
Am Mündersbach 43
36199 Rotenburg an der Fulda
Steuernummer: 02624080152
UST ID: DE2758305418, Finanzamt Kassel
Handelsregister HRB: 2446, Amtsgericht Bad Hersfeld
OurElements UG
Münchner Bank
Konto: 1132369
BLZ: 70190000 Münchner Bank
IBAN: DE52 7019 0000 0001132369
BIC (SWIFT-Code): GENODEF1M01
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B: AGB´s für Fuerteventura, Quiksilver Boardriders Week Hossegor und Indonesien, Bali!
Pure Surfcamps.com – Vermittlung von Surfcamps in Fuerteventura, Frankreich/Hossegor und Indonesien / Reisen, Surfkursen & sonstigen Leistungen!
1. Regelungsgegenstand Pure Surfcamps tritt als Vermittler zwischen dem Anbieter von Leistungen (z.B. Reiseveranstalter, Surfschulen) und dem Kunden (Besucher dieser Website) auf und ist nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Die von Pure-Surfcamps im Internet präsentierten Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages an. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung in Form einer Buchungsbestätigung zugeht. Eine Buchungsanfrage über Pure- Surfcamps ist keine feste Buchung im Sinne eines Abschluss eines Reisvertrages. Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. Pure-Surfcamps haftet nicht für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen, Angebote, Ausflüge, usw.. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt. Pure Surfcamps tritt als Reisevermittler auf. Es werden Reiseverträge zwischen Kunden und Reisveranstaltern vermittelt. Die jeweiligen Reiseleistungen werden vom Reiseveranstalter erbracht. Es gelten für das Verhältnis zum Reiseveranstalter dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf Reiseveranstalter und dessen AGB wird hin im jeweiligen Angebot hingewiesen. Sicherungsschein und weitere Reiseunterlagen übermittelt Ihnen der Reiseveranstalter.
2. Vertragsschluss Mit der Buchung / Buchungsanfrage bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters Pure Surfcamps oder des jeweiligen Reiseveranstalters zu Stande.
3. Leistungen, Vergütungen, Zahlung Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus den Angaben in der Auftragsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung. Mit Vertragsabschluss/Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10% des gesamten Reisepreises fällig, der restliche Reisepreis ist je nach Zahlungsbedingungen und Zahlungsauforderung direkt an den Reiseveranstalter zu Zahlen. Liegt der Zeitpunkt der Anmeldung weniger als 4 Wochen vor dem Anreisetag, ist gleich der Gesamtbetrag zu entrichten.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.
4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Flugpreisen und/oder staatlichen Gebühren wie Eintrittsgebühren und Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden.
6. Rücktritt
6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
6.2. Eine Stornierung der Reise bis zu einem Zeitraum von 45 Tagen vor Reiseantritt ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung bzw. AGB´s des jweiligen Veranstalters, nicht etwas anderes ergibt.
6.3. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt erhebt der Anbieter keine eigenen Stornierungsgebühren, soweit sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt. Der Anbieter belastet jedoch Stornierungsgebühren, die ihm gegenüber von dritten Leistungsträgern erhoben werden, an den Kunden weiter.
6.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine allgemeines, gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger im Regelfall nicht besteht und der vermittelte Leistungsträger im Rücktrittsfalle Rücktritts(Storno-) kosten oder die volle Bezahlung verlangen kann. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung durch den Kunden oder Leistungsträger gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.
7. Mitwirkungspflichten
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Reisenden über deren Obliegenheit, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen, vor Reiseantritt ordnungsgemäß zu unterrichten.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kenntnis von Mängeln, die ihm selbst oder durch Beanstandungen von Reisenden vor Ort bekannt werden, unverzüglich an einen Vertreter des Anbieters vor Ort weiterzuleiten.
8. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
8.1. Der Reiseverantalter und nicht der Vermittler (Pure-Surfcamps) haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Generell gilt das Pure Surfcamps keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden übernimmt, da Pure Surfcamps nur Vermittler des Zustandekommen eines Reisevertrages ist.
8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Reiseveranstalter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.
8.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
8.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
8.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München
9.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.